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24goldankauf- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gold, Edelmetallen, sowie sonstiger Artikel (Stand: April 2017) Deutsche Edelmetall & Grund DEG e.K– im Folgendem 24goldankauf oder wir genannt. Verkäufer, Anbieter, Versender – im Folgenden Anbieter genannt.
§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen 24goldankauf und dem Anbieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Anbieters werden

§ 2 Zusendung

Wertsendungen an 24goldankauf gehen grundsätzlich auf Kosten und auf Risiko des Anbieters (Bringschuld des Anbieters). Dies gilt auch, wenn 24goldankauf die Versandkosten übernimmt und/oder den Transport für die Wertsendungen beauftragt. Der Anbieter muss der Sendung seine Personalien und eine Bestätigung beilegen, dass die Ware sein Eigentum ist, er darüber verfügungsberechtigt ist, die Ware weder verpfändet ist noch aus einer strafbaren Handlung stammt und nicht im Sinne des BGB eine abhanden gekommene Sache ist. Ein entsprechendes Begleitformular wird auf der Homepage 24goldankauf.online zum Herunterladen bereitgestellt. § 3 Preisangebot

3.1 Empfangene Wertsendungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bewertet.

Dazu wird die Ware auf Echtheit überprüft und der Feingehalt der Edelmetalle sowie das Gewicht festgestellt. Mit diesen Werten und den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Ankaufspreisen von 24goldankauf erstellen wir unser Kaufangebot.

3.2 Bei Kaufinteresse unterbreiten wir dem Anbieter dieses Angebot telefonisch, per E-Mail oder Fax Das Angebot gilt 24 Stunden ab Übermittlung. Nimmt der Anbieter das Angebot nach Fristablauf an, gilt dies als Angebot des Anbieters, das 24goldankauf dann seinerseits binnen 24 Stunden annehmen kann.

3.3 Auf Wunsch des Anbieters ist ein Verkaufsangebot auch ohne weitere Zustimmung des Anbieters ein rechtsverbindliches Geschäft, sowie 24goldankauf den nach § 3.1 berechneten Kaufpreis an den Anbieter auszahlt.

3.4 Sofern wir im Einzelfall kein Angebot abgeben, senden wir die Ware nach den Bedingungen des §10 an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir.

§ 4 Angebote mit Goldrechner

Der Anbieter unterbreitet uns ein Ankaufsangebot zu einem festen Ankaufspreis, berechnet vom Goldrechner auf der Homepage von 24goldankauf. Der Anbieter sendet die Verkaufsware an 24goldankauf und überlässt sie 12 Stunden (ab Annahme der Sendung) zur Prüfung. Wird das Angebot von 24goldankauf akzeptiert, ist der Verkauf rechtsverbindlich und 24goldankauf zahlt den Auszahlungpreis an den Anbieter aus.


Kommt kein Kaufvertrag zustande, senden wir die Ware nach den Bedingengen des §10 an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir. § 5 Persönlicher Ankauf in unseren Geschäftsräumen

Bei einem persönlichen Ankauf wird dem Anbieter in seinem Beisein ein Angebot für den Ankauf seiner vorgezeigten Wertgegenstände unterbreitet. Dieses Angebot hat nur Gültigkeit für den sofortigen Verkauf an 24goldankauf. § 6 Mängel

Eventuelle Transportschäden der uns zugesandten Gegenstände werden dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, sodass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Anbieters beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Anbieter zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Anbieter zu tragen.

Sollte der Anbieter weniger als auf dem Begleitschein angegeben bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt haben, wird ihm dies durch uns mitgeteilt.

§ 7 Begutachtung

Um eine schnelle Angebotsabgabe bezüglich der Wertsendung zu gewährleisten, gestattet der Anbieter die Begutachtung der übersandten Ware. Dazu sind unter Umständen Maßnahmen erforderlich, die Spuren am Objekt hinterlassen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Abriebe, die eine Tiefe bis ca. 6 mm haben können, oder Demontagen, die zu einer Unbrauchbarkeit des zu untersuchenden Objekts führen können. Der Anbieter erklärt sich damit unwiderruflich einverstanden. § 8 Schmucksteine, Halbedelsteine, Edelsteine

24goldankauf kauft grundsätzlich keine Schmucksteine, Halbedelsteine und Edelsteine. Auf Wunsch lösen wir diese -sofern mit vertretbarem Aufwand möglich- von dem Schmuckstück und senden sie dem Anbieter kostenlos zu. Der Wunsch muss jedoch schon bei der Warenanlieferung auf dem Begleitschreiben vermerkt sein. Dieses Begleitschreiben erhält der Anbieter per E-Mail, wenn er auf 24goldankauf.online oder per email , wenn er es zuvor per email angefordert hat. Das Begleitschreiben steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. § 9 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Der Ankauf der vom Anbieter an uns übersandten Ware kommt durch mündliche, schriftliche, gefaxte oder gemailte Annahme unseres Angebots durch den Anbieter zustande.

Der Kaufpreis wird nach Zustandekommen des Vertrages an den Anbieter ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Anbieter genannte Konto oder bar gegen Quittung in unseren Geschäftsräumen.

Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Anbieter uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen. § 10 Rücksendung

Bei der Rücksendung der Ware an den Anbieter geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Anbieter über, sobald wir


die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben haben.

Nach Erhalt der Rücksendung ist der Anbieter verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an 24goldankauf schriftlich anzuzeigen.

§ 11 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf 24goldankauf über.

§ 12 Geldwäschegesetz

Bei Geschäften ab einem Wert von Euro 10.000,- ist nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) eine persönliche Identifikation mittels gültigem Personalausweis oder Reisepasse notwendig. Die Identifikation erfolgt durch Übermittlung einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses.

24goldankauf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit herrührt.

§ 14 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel Es gilt deutsches Recht.

Ist der Anbieter Vollkaufmann, ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort München vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger zwischen den Parteien im Zuge der Abwicklung des vorliegenden Geschäfts unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein.
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